Sozialamt
Allgemeine Informationen
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.
Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Abt. 50, Soziales, Fachgebiet 50.01, Sozialhilfe
Schützenstraße 2
30853 Langenhagen
Telefon: 0511 7307-0
50.05 Allgemeine Sozialberatung
Schützenstraße 2
30853 Langenhagen
Telefon: 0511 7307-0
Telefax: 0511 73079367
E-Mail: sozialberatung@langenhagen.de
50.04 Hilfe zur Pflege
Schützenstraße 2
30853 Langenhagen
Telefon: 0511 7307-0
Telefax: 0511 73079366
E-Mail: Hilfe-zur-Pflege@langenhagen.de
Homepage: www.langenhagen.de
33 Standesamt
Beurkundungen durch das Standesamt
30853 Langenhagen
Tel.: 0511 73070
E-Mail: standesamt@langenhagen.de